Gemeinnützig

Gemeinnützigkeit oder gemeinnützig ist ein Verhalten von Personen oder Körperschaften, das dem Gemeinwohl dient. Allerdings sind nur die dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten auch gemeinnützig im steuerrechtlichen Sinn, die im § 52 der Abgabenordnung abschließend aufgezählt sind. Dazu gehören unter anderem die Förderung der Wissenschaft und Forschung, von Bildung und Erziehung, von Kunst und Kultur sowie des Sports, sowie die Katastrophen- und humanitäre Hilfe.
gGmbH gründen
Gesellschafter einer gemeinnützigen Gesellschaft haften lediglich mit dem Stammkapital, nicht mit Privatvermögen. Dies beträgt bei einer gGmbH 25.000 €.
gUG gründen
Gesellschafter einer gemeinnützigen Gesellschaft haften lediglich mit dem Stammkapital, nicht mit Privatvermögen. Dies beträgt bei einer gUG mindestens 1 €.
Verein gründen
Die Rechtsform des e.V. wird regelmäßig gewählt, wenn sich eine größere Zahl von Personen zu einem nichtwirtschaftlichen Zweck zusammen schließt und Aufnahme und Ausscheiden von Mitgliedern unkompliziert von statten gehen sollen.